Personenidentifizierungsdaten (PID)

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Der Kernsatz an Identitätsattributen, etwa Name, Geburtsdatum und eine eindeutige Kennung, von einem Mitgliedstaat ausgestellt und in der EUDIW gespeichert. Er bildet die Grundlage der digitalen Identität des Wallet-Inhabers.

Personenidentifizierungsdaten (PID) sind der grundlegende Identitätsdatensatz in der europäischen Wallet für die digitale Identität. Sie umfassen die Mindestmenge an Attributen, die zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person nötig ist, ausgestellt von einem Mitgliedstaat oder in seinem Auftrag. Zur PID gehören in der Regel Familienname, Vorname, Geburtsdatum und eine eindeutige, dauerhafte Kennung, die der ausstellende Mitgliedstaat zuweist. Je nach nationaler Umsetzung können weitere Attribute wie Staatsangehörigkeit, Geburtsort oder Adresse hinzukommen.

Die PID ist der Vertrauensanker des Wallet-Ökosystems: Sie ist der einzige Nachweis in der Wallet, der unmittelbar von einer staatlichen Stelle oder deren Beauftragten ausgestellt wird, und sie ist die Grundlage dafür, weitere elektronische Attributsbescheinigungen mit einer verifizierten Identität zu verknüpfen. Fragt ein vertrauender Beteiligter eine Identitätsprüfung über die Wallet an, ist die PID der zuerst vorgelegte Nachweis.

Die Ausstellung der PID muss das hohe Sicherheitsniveau nach den Durchführungsrechtsakten erreichen. Das Verfahren zur Identitätsfeststellung, ob in Person oder aus der Ferne, muss also mit hoher Zuverlässigkeit belegen, dass die behauptete Identität echt ist. Die PID wird in den standardisierten Nachweisformaten SD-JWT und mdoc ausgestellt, wie der Architecture Reference Framework sie festlegt, damit sie in allen Wallets der EU funktioniert.

Für Organisationen, die sich an die EUDIW anbinden, ist die PID der Nachweis, dem sie am häufigsten begegnen werden. Ihren Aufbau, das Vertrauensmodell dahinter und den Prüfprozess zu verstehen, ist die Voraussetzung dafür, Dienste als vertrauender Beteiligter rechtskonform und sicher umzusetzen.

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