eIDAS 2.0 Zeitplan und zentrale Fristen
Alle Etappen des europäischen Rahmens für digitale Identität, vom ursprünglichen Vorschlag der Kommission bis zur verpflichtenden Einführung der Wallet in allen EU-Mitgliedstaaten.
Überblick
Die Verordnung eIDAS 2.0 ist die weitreichendste Überarbeitung des europäischen Rechts zur digitalen Identität seit der Annahme des ursprünglichen eIDAS-Rahmens im Jahr 2014. Für jede Organisation, die in der EU tätig ist, lohnt es sich, den regulatorischen Zeitplan zu kennen, denn an jede Etappe knüpfen sich konkrete Pflichten und Möglichkeiten.
Der Gesetzgebungsweg begann im Juni 2021, als die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine europäische Wallet für die digitale Identität vorlegte. Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen zwischen Parlament und Rat wurde die überarbeitete Verordnung Anfang 2024 formell angenommen und trat im Mai desselben Jahres in Kraft. Seither liegt der Schwerpunkt auf der technischen Ebene: Durchführungsrechtsakte, der Architecture Reference Framework (ARF) und die Large-Scale Pilots, die bestimmen werden, wie die EUDIW in der Praxis funktioniert.
Die anstehenden Fristen sind keine abstrakten politischen Termine, sondern haben unmittelbare Folgen für die Compliance. Die Mitgliedstaaten müssen ihren Bürgern bis zum 24. Dezember 2026 eine Wallet anbieten, und regulierte Branchen werden sie danach akzeptieren müssen. Wer jetzt beginnt, verschafft sich einen erheblichen Vorsprung. Einen schrittweisen Fahrplan finden Sie in unserem Leitfaden zur eIDAS-2.0-Compliance.
Vollständiger Zeitplan der eIDAS-2.0-Umsetzung
Vorschlag der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission schlug die Überarbeitung von eIDAS vor und führte den Rahmen für die europäische Wallet für die digitale Identität ein, damit alle EU-Bürger Zugang zu einer sicheren, interoperablen digitalen Identität erhalten.
Politische Einigung erzielt
Europäisches Parlament und Rat erzielten nach ausführlichen Trilog-Verhandlungen eine politische Einigung über die überarbeitete eIDAS-Verordnung und bereiteten damit die formelle Annahme vor.
Zustimmung des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament nahm die Verordnung mit klarer Mehrheit formell an, ein deutliches Zeichen institutioneller Unterstützung für den Rahmen zur digitalen Identität.
Annahme durch den Rat der EU
Der Rat nahm die Verordnung formell an, schloss damit das Gesetzgebungsverfahren ab und machte den Weg für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union frei.
Inkrafttreten
eIDAS 2.0 trat am 20. Mai 2024 offiziell in Kraft. Damit begann die Frist für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten und für die Erarbeitung der Durchführungsrechtsakte.
Aktualisierungen des Architecture Reference Framework
Aktualisierte ARF-Spezifikationen für die Umsetzung der Wallet wurden veröffentlicht, mit technischen Vorgaben zu Interoperabilität, Sicherheit und Datenmodellen für die Entwicklung der EUDIW.
Erste Durchführungsrechtsakte treten in Kraft
Die Durchführungsverordnungen (EU) 2024/2977 bis 2024/2982, angenommen am 28. November 2024, wurden am 4. Dezember veröffentlicht und traten am 24. Dezember 2024 in Kraft. Sie regeln Personenidentifizierungsdaten, Formate für Attributsbescheinigungen, die Zertifizierung der Wallet und die Registrierung vertrauender Beteiligter. Mit ihnen beginnt außerdem die 24-Monats-Frist aus Artikel 5a Absatz 1, innerhalb der die Mitgliedstaaten eine Wallet bereitstellen müssen.
Ergebnisse der Large-Scale Pilots
Die Large-Scale Pilots (LSPs) legten ihre abschließenden Ergebnisse und Empfehlungen vor, gestützt auf Tests unter realen Bedingungen im Gesundheitswesen, im Finanzsektor, im Reiseverkehr und in der Verwaltung.
Verfügbarkeit der Wallet in den Mitgliedstaaten
Die harte Frist. Jeder Mitgliedstaat muss seinen Bürgern und Einwohnern mindestens eine europäische Wallet für die digitale Identität anbieten, gestützt auf ein notifiziertes eID-System und grenzüberschreitend interoperabel. 24 Monate nach Inkrafttreten der ersten Durchführungsrechtsakte, nach Artikel 5a Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1183.
Annahmepflicht für vertrauende Beteiligte
Private Akteure in Schlüsselbranchen, darunter Banken, Telekommunikation, Gesundheitswesen und Verkehr, müssen die EUDIW zur Identitätsprüfung und für die Weitergabe von Attributen akzeptieren.
Vollständige Reife des Ökosystems
Ein vollständig betriebsfähiges Ökosystem von Vertrauensdiensten mit qualifizierten elektronischen Attributsbescheinigungen, grenzüberschreitender Interoperabilität und breiter Nutzung in der Privatwirtschaft.
Erfahren Sie, wenn sich ein Datum verschiebt
Diese Fristen wurden schon einmal verschoben. Eine E-Mail, wenn sich eine davon ändert, nichts weiter.
Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Abmeldung jederzeit möglich.
Was das für Ihre Organisation bedeutet
Finanzdienstleistungen
KYC- und AML-Prozesse müssen die Identitätsprüfung über die Wallet nach Ablauf der Wallet-Frist einbinden.
Öffentlicher Sektor
Die Mitgliedstaaten müssen Wallets bis zum 24. Dezember 2026 anbieten und für öffentliche Dienste akzeptieren.
Regulierte Branchen
Für Telekommunikation, Gesundheitswesen, Reise und Energie gilt die Annahmepflicht zwischen 2026 und 2027.
Verpassen Sie keine Frist. Prüfen Sie jetzt Ihre Bereitschaft
Mit der kostenlosen eIDAS-2.0-Bereitschaftsanalyse erkennen Sie Ihre Compliance-Lücken und erhalten einen passenden Aktionsplan, bevor die entscheidenden Fristen ablaufen.