Finanzdienstleistungen

Kunden-Onboarding und Authentifizierung im Zeitalter der digitalen Identität neu denken

Folgen für Banken und Finanzwesen

Finanzdienstleistungen sind einer der am unmittelbarsten betroffenen Sektoren. Die Verordnung benennt Finanzinstitute, die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach den Geldwäschevorschriften erfüllen, ausdrücklich als verpflichtete vertrauende Beteiligte. Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Wertpapierfirmen müssen die europäische Wallet für die digitale Identität deshalb akzeptieren, wenn Kundinnen und Kunden sie zur Identitätsprüfung vorlegen. Das ist keine Option für später, sondern eine rechtlich bindende Pflicht mit festen Umsetzungsfristen.

Die Wirkung geht über Compliance hinaus. Die EUDIW verändert die Ökonomie von Onboarding, Identitätsprüfung und laufender Authentifizierung grundlegend. Abläufe, die Institute heute pro Kunde erhebliche Beträge für manuelle Prüfung und Dokumentenbearbeitung kosten, lassen sich durch sofortige, kryptografisch verifizierte Wallet-Vorlagen ersetzen. Wer sich früh anpasst, gewinnt messbar an Geschwindigkeit bei der Kundengewinnung und an operativer Effizienz.

Veränderungen im Kunden-Onboarding

Die KYC-Prozesse verändern sich am schnellsten. Heutige Onboarding-Strecken verlangen in der Regel, dass Kunden Ausweisdokumente hochladen, eine Video- oder Selfie-Prüfung absolvieren und auf eine manuelle Freigabe warten. Diese Reibung führt zu hohen Abbruchquoten, besonders mobil. Mit der EUDIW wird das Onboarding eine einzige Wallet-Vorlage: Die Kundin bestätigt eine Anfrage auf ihrem Gerät, und die Bank erhält staatlich verifizierte Personenidentifizierungsdaten (PID) in einem kryptografisch signierten Nachweis.

Die Fernidentifizierung über die Wallet erreicht das für Finanzdienstleistungen erforderliche hohe Sicherheitsniveau und erfüllt damit sowohl eIDAS 2.0 als auch die Geldwäschevorschriften. Die Wallet erlaubt außerdem eine erneute Identitätsprüfung, ohne den vollen KYC-Prozess zu wiederholen: Institute können jederzeit aktualisierte Bescheinigungen anfordern, was die laufenden Sorgfaltspflichten unterstützt. Bei grenzüberschreitenden Kontoeröffnungen entfällt die manuelle Prüfung ausländischer Ausweisdokumente.

Starke Kundenauthentifizierung

Die EUDIW berührt unmittelbar die Anforderungen der PSD2 an die starke Kundenauthentifizierung (SCA). Die PSD2 verlangt von Zahlungsdienstleistern die Authentifizierung mit mindestens zwei von drei Faktoren: Wissen, Besitz und Inhärenz. Die Wallet als sichere Anwendung auf dem Gerät des Nutzers, mit kryptografischer Schlüsselbindung und biometrischer Entsperrung, deckt Besitz und Inhärenz von sich aus ab. Zusammen mit einer PIN oder einem Passwort ergibt das einen vollständigen SCA-Mechanismus.

Daraus entsteht die Möglichkeit, Identitätsprüfung und Transaktionsauthentifizierung in einem einzigen Instrument zu bündeln. Statt getrennte Systeme für Onboarding (KYC) und laufende Authentifizierung (SCA) zu betreiben, können Institute die Wallet für beides nutzen. Mehrere Large-Scale Pilots, namentlich NOBID und POTENTIAL, testen Wallet-basierte Zahlungsauthentifizierung. Das praktische Ergebnis: weniger Infrastruktur, geringere Betriebskosten und ein Ablauf, der mehrere Authentifizierungs-Apps und SMS-Codes durch eine Wallet-Interaktion ersetzt.

Auswirkungen auf Zahlungsdienste

Für Zahlungsdienstleister öffnet die Wallet neue Wege bei Zahlungsauslösung und Autorisierung. Die EUDIW kann als verifizierte Identitätsschicht für Zahlungen dienen, sodass Zahlungsauslösedienste sich auf Wallet-Authentifizierung stützen können statt auf Screen Scraping oder Weiterleitungen zur Bank. Das entspricht der Richtung von PSD3 und der vorgeschlagenen Zahlungsdiensteverordnung, die die Anforderungen an sichere Authentifizierung und Identitätsprüfung weiter verschärfen.

Open-Banking-Schnittstellen lassen sich um Wallet-Identität erweitern: Drittanbieter können die Identität eines Kunden über die Wallet prüfen, bevor sie auf Kontoinformationen zugreifen, was dem Ökosystem eine zusätzliche Vertrauensschicht gibt. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen liefert die Wallet einen einheitlichen Prüfmechanismus, der in allen Mitgliedstaaten funktioniert und die Compliance für Anbieter in mehreren Jurisdiktionen vereinfacht. Über die selektive Offenlegung der Wallet wird zudem eine feinere Einwilligungssteuerung möglich, bei der Kunden die Weitergabe einzelner zahlungsbezogener Daten gezielt freigeben.

Geldwäschebekämpfung

Die Einrichtung der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) parallel zu eIDAS 2.0 verstärkt die regulatorische Dynamik für Finanzinstitute. Die AMLA wird beaufsichtigen, wie Finanzunternehmen ihre Sorgfaltspflichten umsetzen, und die Rolle der Wallet als verpflichtend zu akzeptierendes Instrument der Identitätsprüfung wirkt direkt in diese Prozesse hinein. Wallet-basiertes KYC liefert staatlich verifizierte Identitätsdaten auf dem höchsten Sicherheitsniveau, was das Restrisiko bei der Kundenidentifizierung senken und das Risk Scoring vereinfachen kann.

Allerdings müssen Institute ihre AML-Systeme so anpassen, dass sie in der Übergangszeit Wallet-basierte Prüfungen neben den klassischen Verfahren verarbeiten. Die Transaktionsüberwachung sollte Auffälligkeiten in Wallet-Authentifizierungsmustern erkennen. Die Verfahren für Verdachtsmeldungen müssen Wallet-Szenarien abdecken. Zu prüfen ist außerdem, wie qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen (QEAAs) die verstärkten Sorgfaltspflichten stützen können, etwa durch verifizierte Bescheinigungen zur Herkunft der Mittel oder zum Beschäftigungsstatus direkt aus der Wallet.

Wertpapierdienstleistungen und die Schnittstelle zu MiFID II

Wertpapierfirmen und Vermögensverwaltungsplattformen unter MiFID II unterliegen eigenen Anforderungen an die Identitätsprüfung bei Onboarding, Geeignetheitsprüfung und Transaktionsmeldung. Die EUDIW kann die nach den Know-your-Client-Regeln der MiFID II erforderliche Identifizierung erheblich verkürzen. Verifizierte Bescheinigungen beruflicher Qualifikationen, etwa der Nachweis des Status als professioneller Anleger, könnten als elektronische Attributsbescheinigungen über die Wallet geliefert werden und den Aufwand der Selbstauskunft verringern.

Für die Meldepflichten nach MiFID II und EMIR liefert die Wallet einen Identitätsanker mit hohem Sicherheitsniveau, der die Genauigkeit der Kundenidentifizierung in aufsichtlichen Meldungen verbessert. Grenzüberschreitend tätige Vertriebs- und Anlageplattformen profitieren von einem einheitlichen Prüfmechanismus, der den derzeitigen Flickenteppich nationaler Dokumentenprüfungen ersetzt. Mit der Reife des Ökosystems könnten Bescheinigungen zu finanzieller Geeignetheit, steuerlicher Ansässigkeit und wirtschaftlich Berechtigten die Compliance weiter vereinfachen.

Zentrale Anforderungen

Die EUDIW als verpflichteter vertrauender Beteiligter für Sorgfaltspflichten und Identitätsprüfung akzeptieren
OpenID4VC-Protokolle für den Empfang Wallet-basierter Identitätsvorlagen umsetzen
Sowohl SD-JWT als auch mdoc als Nachweisformate für die PID-Prüfung unterstützen
Sich beim nationalen Aufsichtsorgan als vertrauender Beteiligter registrieren und die benötigten Attribute angeben
Wallet-basiertes KYC mit den Pflichten zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung in Einklang bringen
Sicherstellen, dass die starke Kundenauthentifizierung die Wallet-basierte Identitätsprüfung einbindet
Prüfpfade über alle Wallet-basierten Identitätsprüfungen führen
Datenschutz-Folgenabschätzungen auf die Verarbeitung Wallet-basierter personenbezogener Daten erweitern

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